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katzebiggi
CoAdministrator


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Alter: 60
Anmeldungsdatum: 16.03.2006
Beiträge: 2605
Wohnort: 29614 Soltau

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Verfasst am:
15.05.2007, 14:15 Teledienstgesetz |
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Auszug aus „Internetrecht- Datenschutz bei Telediensten“
mit freundlicher Genehmigung von http://www.internetrecht-rostock.de
Im Sinne dieses Gesetzes bezeichnet der Ausdruck
1. "Diensteanbieter" jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Teledienste zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt,
2. "Nutzer" jede natürliche Person, die Teledienste in Anspruch nimmt, insbesondere um Informationen zu erlangen oder zugänglich zu machen.
Der Diensteanbieter darf personenbezogene Daten eines Nutzers ohne dessen Einwilligung nur erheben, verarbeiten und nutzen, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertragsverhältnisses mit ihm über die Nutzung von Telediensten erforderlich sind (Bestandsdaten). Nach Maßgabe der hierfür geltenden Bestimmungen darf der Diensteanbieter Auskunft an Strafverfolgungsbehörden und Gerichte für Zwecke der Strafverfolgung erteilen.
Der vollständige Artikel ist abrufbar unter: http://www.internetrecht-rostock.de/Gesetze/TDDSG.htm
Wer aber braucht denn nun das Teledienstgesetz?
Nun, jeder, der auf seinen Internetseiten eine Kommunikationsmöglichkeit anbietet. Und das sind bei den Homepagebauern mehr als die Hälfte aller Nutzer. Die meisten haben entweder ein Forum, einen Chat oder beides, vielleicht auch Linklisten in die sich jeder selbst eintragen kann. Hierzu werden personenbezogene Daten erhoben. Ob nun als Pseudonym oder realer Name. Was wohl die wenigsten wissen ist, dass sie in diesem Moment zu einem „Diensteanbieter“ werden und dem Teledienstgesetz unterliegen. Nicht nur, wer einen Interzugang oder einen Homepagemaker zur Verfügung stellt, sondern jeder, der Dienste auf seinen Seiten anbietet.
Sehr oft stelle ich fest, dass gerade dieser Teil aus dem Impressum entfernt und durch private Mitteilungen ersetzt wird. Wer also das Impressum gerne als Mitteilungsbühne verwenden möchte, der sollte auf einer weiteren Seite über das Teledienstgesetz informieren. Sinnvoller ist es allerdings, den Zusatz im Impressum zu belassen, denn er wurde für eure Sicherheit hineingeschrieben und nicht um die Seite zu füllen.
Hierzu sei angemerkt, dass seit März 2007 das Teledienstgesetz um das Telemediengesetz erweitert wurde. Das Teledienstgesetz hat jedoch weiterhin Gültigkeit.
Fragen zu diesem Thema? Gerne……auch, wenn ich etwas nicht weis, ich werde solange suchen, bis ich eine Antwort gefunden habe.
Eure katzebiggi
_________________ Der Weg von Mensch zu Mensch ist oft weiter und schwieriger, als der Weg von der Erde zum Mond Zitat:Franz Koenig
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Webmaster
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Verfasst am:
04.02.2012 Titel: Anzeige |
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