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 GEMA-Richtlinien

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katzebiggi
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BeitragVerfasst am: 10.10.2006, 20:11    GEMA-Richtlinien Nach oben

Das geht euch alle an!
Auf Grund meiner div. Musik- und Videoauslagerungen bin ich gezwungen, hin und wieder mal bei der GEMA vorbei zu schauen und mich über neue Richtlinien zu informieren. Und siehe an, es gibt etwas Neues, bzw. es wurde eine Richtlinie überarbeitet, die da lautet:
Wer GEMA-Pflichtige Musik online verbreitet, egal ob MP3 oder Midi's ist GEMA-Pflichtig! Dazu gehört auch jene Musik, die bei dir nur im Hintergerund auf der Website läuft. Aber was ist nun GEMA Pflichtig und was nicht! Es gibt eine Seite, da kannst du den Titel Song eingeben oder den Interpreten und wenn das Stück GEMA-Pflichtig ist, wird dir der Autor/Songschreiber etc. angezeigt und du solltest das Stück ganz schnell entfernen.
Hier der Link zur Datenbank der GEMA: http://www.gema.de/repertoiresuche/

Und hier der allgemeine Link zur GEMA:
http://www.gema.de

Und noch etwas: Das Abspielen von GEMA Pflichtigen Musikstücken im Online/Web- Radio ist in jedem Fall kostenpflichtig! Die Gebühr liegt zwischen 10 und 30 Euro im Jahr.
Wer das nicht berappen will, der sollte sich von seinem Webradio trennen! Ich habe meines ins Nirwana verbannt!
Was NICHT GEMA Pflichtig ist sind rein private Ton- und Videoaufnahmen. Also solche Stücke, die du selbst produziert hast und die nicht über einen Verleger im Handel sind. Diese kannst du sogar verkaufen und vervielfalltigen.
Also noch einmal: Ich rate jedem, der Musik auf seiner Hiomepage hat sich eingehenst zu informieren, um jedem Ärger aus dem Weg zu gehen. Es wäre doch wirklich jammerschade, wenn vielleicht gerade DEINE Homepage gelöscht werden müßte, weil du gegen ein Gesetz verstoßen hast.
Und natürlich werde ich auch meine Titel samt und sonders durchchecken, damit nicht vielleicht meine Page die Erste ist.
In dem Sinne, beste Grüße an alle von Brigitte

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nachteule
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BeitragVerfasst am: 10.10.2006, 21:07    (Kein Titel) Nach oben

Danke für Deine Info, Brigitte... Smile
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Menschen, die von einer Idee besessen sind, meinen, daß andere bereit sein müßten, dafür zu sterben.

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HpS4u
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BeitragVerfasst am: 11.10.2006, 21:16    (Kein Titel) Nach oben

Ein absoluter Top-Beitrag! Und sollte unbedingt von jedem User gelesen werden, deshalb werde ich sobald ich Zeit habe im Homepagemaker einen Verweis auf diesen Beitrag erstellen. Damit auch wirklich jeder User, also auch User die nicht im Forum vorbeischauen, auf diesen wichtigen Beitrag aufmerksam werden.

Gruß,

Erol

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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
(Bertrand Russel)

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eilyn83
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BeitragVerfasst am: 12.10.2006, 06:11    (Kein Titel) Nach oben

Ich hab den Beitrag gestern gelesen und wollte auch mit dem Link schauen ob meine Hintergrundmusik mir irgendwelche Probleme machen könnte. Da ich mir (auch nach dem suchen) nicht sicher war hab ich die Musik vorsichtshalber raus gemacht. Ich will ja keinen ärger mit der Gema!!

Gruß Corinna

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katzebiggi
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BeitragVerfasst am: 12.10.2006, 13:06    (Kein Titel) Nach oben

Hi eilyn83, da warst du sicher etwas voreilig. Midi's werden sehr selten von namhaften Künstlern produziert. Aber es kommt vor. Wenn Du keinen Anhaltspunkt hast, wo das Midi her sein könnte und auch keinen Interpreten kennst, dann würde ich es ruhig drin lassen. Es geht bei den GEMA-Richtlinien NUR um namhafte Künstler wie z.B. Bert Kaempfert, James Last, Ricky King, etc. Meine Midis stammen alle aus der Midi-Datenbank und da sind keine bekannten Leute drunter. Außer vielleicht Mark Knopfler von Dire Straits. Es geht hier mehr um die User, die ihre Midis von Kazzaa oder E-Mule oder anderen FileSharing Programmen beziehen. Wenn du dein Midi aus einer Mididatenbank hast, kannst du es getrost wieder reinsetzen.
Es wäre ja sehr traurig, wenn nun alle auf ihre Hintergrundmusik verzichten müßten. Und damit Du und alle anderen auf der sicheren Seite sind hier der Link zur Mididatenbank:

http://www.larsrichter-online.de/ldocs/midisearch.htm

Viel Spaß beim Midi auswählen.
Liebe Grüße von Brigitte

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Shauni
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BeitragVerfasst am: 13.10.2006, 05:47    (Kein Titel) Nach oben

Hallo

was ist denn mit den Stücken die im Homepagemaker hinterlegt sind?

Sind die auch GEMA Pflichtig??

VG

Shauni

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eilyn83
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BeitragVerfasst am: 13.10.2006, 06:00    (Kein Titel) Nach oben

Hallo Brigitte,

danke für deine Erklärung. Ich habe meine midi´s von ner Seite wo es einmal kostenlöse midi´s gibt(die hab ich) und dann noch welche die man kaufen muss. Also wenn ich mir das so recht überleg hast du sicherlich recht.

Nur nochmal für ganz blöde wie mich: Es ist wichtig WER das midi erstell hat und nicht wer es ürsprünglich mal gespielt oder gesungen hat. z.B. ein Lied das die "Rolling Stones" gesungen haben und von xy als midi erstellt wurde ist GEMA-frei??? Hab ich das soweit richtig verstanden??

Also manchmal steh ich echt auf der Leitung, sorry...

Viele Grüße
Coinna

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katzebiggi
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BeitragVerfasst am: 13.10.2006, 14:00    (Kein Titel) Nach oben

Hi eilyn83, das hast du ganz richtig verstanden. GEMA-Pflichtig sind NUR Stücke, die von Interpreten gespielt werden, die Mitglieder der GEMA sind. Mitglied muß jeder Künstler, Auto, Texter und Komponist sein, sonst darf er seine Musik nicht öffentlich verbreiten. Musikstücke die nachgespielt werden müssen so verändert sein, dass sie NICHT mehr mit dem Original zu verwechseln sind. Wenn z.B. eine Revival Band Stücke von den Beatles oder Stones kopiert, dann ist das GEMA-Pflichtig UND Genehmigungspflichtig vom Komponisten/Texter/Verleger. Wenn Otto-Normalverbraucher diese Musik auf seinem Keyboard spielt und im Web verbreitet, dann ist es NICHT GEMA-Pflichtig, da er die Musik so verfälscht, dass sie locker vom Original unterschieden werden kann.

Und damit zur Frage von Shauni, keine Bange, die Midis von hps4u unterliegen auch nicht der GEMA. Auch wenn da ein Stück von den bee Gees dabei ist. Man kann aber deutlich erkennen, das es nichts mit dem original zu tun hat.

Und mal allgemein: Wer viel im Web unterwegs ist (wie ich) und viel nach guten Midis ausschau hält, der findet unweigerlich auch Stücke, die mal so im Spaß von namhaften Künstlern produziert wurden. Und DA muß man eben aufpassen. Das Gleiche gilt und das dürfte wohl klar sein, für Midis, die im Handel erworben wurden. DIE sind alle GEMA Pflichtig, da der Interpret/Autor/Komponist für die Veröffentlichung bezahlen mußte und das gar nicht zu knapp. Es sollte wirklich JEDER mindestens einmal ALLE Richtlinien der GEMA gelesen haben. Egal, ob es ihn nun betrifft oder nicht. Dazu habe ich doch den Link gepostet, damit sich JEDER über die Richtlinien informieren kann.
Und wenn es dann das eine oder Andere gibt, was unklar ist, dann können wir hier gerne darüber diskutieren.
Liebe Grüße an euch beide von Brigitte

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BeitragVerfasst am: 13.10.2006, 14:06    (Kein Titel) Nach oben

Shauni, nochmal ganz speziell für dich. Es ist immer derjenige dazu verpflichtet sich zu informieren, der etwas bereit stellt. Im Fall der Midis von hps4u wäre es Erol, der sich von der GEMA-Freiheit überzeugen muß und nicht seine User. Und da gehe ich davon aus, das er das getan hat. Sonst wäre Erol der Leidtragende und nicht seine User.
Lg Brigitte

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BeitragVerfasst am: 17.10.2006, 00:20    (Kein Titel) Nach oben

katzebiggi,

danke für deine "Freibage"... Jetzt hab´s sogar ich verstanden wink

Gruß Corinna

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BeitragVerfasst am: 19.11.2006, 09:29    (Kein Titel) Nach oben

habe ich das richtig verstanden ? Wenn ich das Lied bei der Gema eingebe, und es nicht gefunden wird - dann darf ich es benutzen ?
lf Uli

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BeitragVerfasst am: 19.11.2006, 10:12    (Kein Titel) Nach oben

Hallo archimeda, genau so ist es. Und dabei ist es dann auch egal, ob es sich um ein Midi oder MP3 handelt. Die Richtlinien für private Homepages sind dort aber auch geregelt. Macht zwar etwas Mühe sich durchzuarbeiten, aber das sollte eigentlich jeder tun, der Musik als Hintergrunduntermahlung verwendet.
Lg Brigitte

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BeitragVerfasst am: 19.11.2006, 15:21    (Kein Titel) Nach oben

fein- meins darf ich Embarassed thx
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